Code of Conduct
1 Grundlage
Die Integrität und der gute Ruf eines Unternehmens stellen entscheidende Wettbewerbsvorteile dar. Als eine weltweit agierende Unternehmensgruppe hält der Adval Tech Konzern (nachstehend 'Adval Tech' genannt) nicht nur die entsprechenden nationalen Gesetze und Vorschriften ein, sondern pflegt auch mit allen Partnern Geschäftsbeziehungen, die auf der Grundlage von Vertrauen und Ehrlichkeit aufgebaut sind.
Der Verwaltungsrat der Adval Tech Holding AG erlässt dieses Reglement gestützt auf Art. 716b OR und Art. 17 Abs. 2 der Statuten sowie Ziff. 2.1.1.2 des Organisationsreglements.
2 Anwendung
Dieses Reglement über das Verhalten in Geschäftsbeziehungen, nachstehend 'das Reglement' genannt, gilt für alle Kadermitglieder und Mitarbeitenden von Firmen, die unter der Führungskontrolle von Adval Tech stehen. Berater, Vertreter oder Unterlieferanten werden dazu aufgefordert, das Reglement in geeigneter Art und Weise in ihren Geschäftsbeziehungen mit Adval Tech zu befolgen.
3 Einhaltung von Gesetzen
Adval Tech hält sich an die Grundsätze der Unternehmensverantwortung gegenüber der Gesellschaft. Alle Kadermitglieder und Mitarbeitenden von Adval Tech müssen die nationalen Gesetze der verschiedenen Länder einhalten, in denen Adval Tech Geschäfte tätigt.
4 Mitarbeitende
Adval Tech achtet die Menschenrechte ihrer Mitarbeitenden und sorgt für deren gute und sichere Arbeitsbedingungen. Adval Tech duldet keine Diskriminierung auf Grund von Rasse, Geschlecht, Religion oder Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder politischen Parteien.
5 Gesundheit, Sicherheit und Umwelt
Adval Tech ist einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet und unternimmt alle notwendigen Massnahmen, um die Umwelt innerhalb ihres Einflussbereichs zu schützen. Im Einklang mit dieser Verpflichtung verfolgen die Gesellschaften des Adval Tech Konzerns ein umfassendes Vorgehen im Zusammenhang mit Gesundheit, Sicherheit und Umweltmanagement, um ständige Leistungsverbesserungen auf diesem Gebiet zu erreichen.
6 Geschäftsintegrität
Alle Kadermitglieder und Mitarbeitenden von Adval Tech haben von Handlungen Abstand zu nehmen, die das Vertrauen unserer Geschäftspartner und der Öffentlichkeit gegenüber Adval Tech Schaden zufügen könnten. Insbesondere sind korrupte und unmoralische Handlungen untersagt. Es ist den Organen und Mitarbeitenden untersagt, Amtsträgern oder Dritten zwecks Erlangung oder Erhaltung von Geschäften und Teilgeschäften unzulässige Vorteile zuzusichern oder Bestechungsgelder zu zahlen oder zu bewilligen.
Im weiteren hält Adval Tech die geltenden Kartell- und Handelsgesetze sowie die entsprechenden Gesetze zur Preisbildung, zum Wettbewerbsrecht und zum Verbraucherschutz ein.
7 Annahme von Geschenken
Kadermitglieder und Mitarbeitende von Adval Tech dürfen keine Geschenke oder Gefälligkeiten von Lieferanten, Kunden oder anderen Geschäftspartnern annehmen. Dieses Verbot erstreckt sich nicht auf weniger wertvolle Gegenstände oder auf Einladungen zu ordentlichen Geschäftsanlässen. Der Besuch auf Kundeneinladung von Anlässen, die länger als einen Tag dauern, oder eine ausgedehnte Reisetätigkeit bedingen, muss vom entsprechenden Vorgesetzten genehmigt werden. Zweifelsfälle sind mit dem Vorgesetzten zu besprechen.
8 Interessenkonflikte
Kadermitglieder und Mitarbeitende von Adval Tech vermeiden Situationen, die zum Konflikt zwischen persönlichen Interessen und denjenigen von Adval Tech führen können. Kadermitglieder und Mitarbeitende von Adval Tech mit Interessen an Firmen, mit denen Gesellschaften des Adval Tech Konzerns Geschäftsbeziehungen unterhalten, müssen ihre wirtschaftlichen oder anderweitigen Interessen offen legen. Alle wirtschaftlichen Interessen müssen dem Vorgesetzten und dem zuständigen Konzernleitungsmitglied offen gelegt werden. Andere offen zu legende Interessen umfassen alle Ämter, wie z.B. Mitgliedschaft von Verwaltungs- und Beiräten, usw., sowie alle Beratungsmandate. Diese Offenlegungsforderung erstreckt sich auch auf Familienmitglieder, wie z.B. Ehegatten, Eltern, Kinder, Geschwister sowie deren Ehegatten.
9 Anwendung und Überwachung
Das Reglement muss durch alle Kadermitglieder und Mitarbeitenden von Adval Tech eingehalten werden. Sie stellt einen wesentlichen Bestandteil des Anstellungsvertrags dar und muss neuen Kadermitgliedern und Mitarbeitenden zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden. Gegen das Reglement verstossende Kadermitglieder und Mitarbeitende sind Disziplinarmassnahmen gemäss lokalen Unternehmensvorschriften unterworfen, einschliesslich der Möglichkeit einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Anfragen bzw. die Aufdeckung von Verstössen gegen diese Grundsätze müssen an Herrn Roland Waibel, Verwaltungsratsmitglied der Adval Tech Holding AG und Vorsitzender des Audit Committees, Hasenrain 26, 4106 Therwil gerichtet werden. Mitarbeitende, die Fragen stellen oder Verstösse gegen das Reglement ansprechen, dürfen nicht durch Vorgesetzte diskriminiert werden.
10 Inkrafttreten
Das Reglement wurde an der Verwaltungsratssitzung vom 10. Juli 2007 verabschiedet und tritt sofort in Kraft. Es kann vom Verwaltungsrat jederzeit geändert oder ergänzt werden.